Rechtliche Grundlagen
Polnische selbstständige Pflegekräfte / Haushaltshilfen arbeiten mit deutscher Gewerbeanmeldung . In dem fall mussen die pflegekräfte /Haushaltshilfen für mehrere Auftraggeber tätig sein
Polnische selbstständige Pflegekräfte / Haushaltshilfen haben ihr Gewerbe im Polen aufgemacht (Entsendeformular);
Ausländische Pflegekräfte / Haushaltshilfen sind bei Ihnen, dem Arbeitgeber, regulär eingestellt
(Arbeitnehmerfreizügigkeit).
Rechtsgrundlagen sind die seit dem 1. Mai 2004 geltenden Bestimmungen zur EU-Dienstleistungsfreiheit, der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 1. Mai 2011 und die Niederlassungsfreiheit der EU. Das Entsende-Formular A1 ehemalig E101 besagt, dass Steuern und Sozialabgaben im Heimatland abgeführt werden.